Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertrag

1.1 Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Konferenzraum bestellt oder zugesagt worden ist.

1.2 Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Schloss Buchenau behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Konferenzräume anderweitig zu vermieten.

1.3. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

2. Stornogebühren

bis 90 Tage vor Ankunft 15% der Gastaufnahmevertragskosten
89 bis 30 Tage vor Ankunft 25% der Gastaufnahmevertragskosten
29 bis 8 Tage vor Ankunft 50% der Gastaufnahmevertragskoste
7 bis 0 Tage vor Ankunft 75% der Gastaufnahmevertragskosten
Die Stornogebühren gelten auch für abgesagte Teilnehmer.

3. Kosten / Zahlung

3.1 Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3.2 Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.

3.3 Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

4. Haftung

4.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.

4.2 Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

4.3 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung von Schloss Buchenau nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis.

Gerichtsstand ist Hünfeld.

Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen gemäß BDGS hin.

Klaus Göbel - Schloss Buchenau 01. Januar 2013